
1. Anmeldung
Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Soweit eine Anmeldung über das Internet oder per e-mail erfolgt, wird diese der schriftlichen Anmeldung gleichgesetzt.
2. Entgeltpflicht
Die Kursgebühr wird mit der Anmeldung fällig.
3. Zahlungsweise
Wir bitten Sie uns eine einmalige Einzugsberechtigung zur Abbuchung der Kursgebühren zu erteilen. Für alle anderen Zahlungsarten müssen wir eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 EURO erheben. Barzahlungen sind nur bei der Verwaltung während der Geschäftszeiten möglich, nicht bei den Kursleiter/-innen.
4. Kurswahl
Der/dem Teilnehmenden wird die Möglichkeit gewährt in der ersten Woche (wenn noch keine verbindliche Anmeldung vorliegt) verschiedene Kurse zu besuchen und danach erst eine Anmeldung vorzunehmen. Der dann gewählte Kurs ist vollständig zu begleichen.
Sollte eine Teilnahme an einzelnen Unterrichtseinheiten eines angemeldeten Kurses nicht möglich sein, kann die Kursstunde in einem anderen Kurs nachgeholt werden.
5. Leistungsumfang
Der Inhalt des Kurses ergibt sich aus der Kursbeschreibung. Die TSG 1873 Eislingen eV. ist berechtigt einen anderen Kursleiter zu stellen.
6. Kündigung/Kündigungsfolgen
a) Sind für einen Kurs weniger Personen als die Mindesteilnehmerzahl (*10) angemeldet, kann die TSG 1873 Eislingen eV die Kursverträge mit den betreffenden Anmeldern kündigen. Die Kursgebühren werden erstattet. (Erfolgt keine Kündigung durch die TSG 1873 Eislingen eV, so werden die Gebühren der fehlenden Teilnehmer auf die angemeldeten Teilnehmer umgelegt.)
In gleicher Weise werden die Kursgebühren erstattet, wenn ein Kurs wegen Ausfalls eines/er Trainers/-in oder wegen sonstiger Umstände abgebrochen werden muss.
b) Wird ein Kurs seitens der TSG 1873 Eislingen eV. abgebrochen und haben bereits Trainingseinheiten stattgefunden, so findet eine Rückerstattung der Kursgebühren nach dem Verhältnis der gehaltenen Unterrichtsstunden zur Gesamtzahl der Unterrichtsstunden statt. Weitergehende Ansprüche der/des Teilnehmenden sind ausgeschlossen.
7. Auflösung des Vertragsverhältnisses
Der/dem Teilnehmenden steht mit Bestandskraft des Vertrages kein Recht zum Rücktritt oder zur Kündigung zu, soweit sich aus diesen Bedingungen oder zwingend gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes ergibt. Insbesondere stellen Verhinderungen der Teilnahme an dem Kurs, auch wenn sie auf Krankheit der/des Teilnehmenden beruhen, keinen Grund zur Kündigung oder zum Rücktritt dar.
Der/dem Teilnehmenden steht innerhalb von 14 Tagen nach Beginn des Kurses ein Kündigungsrecht zu, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 10 nicht erreicht wird.
8. Haftung
1. Schadensersatzansprüche der/des Teilnehmenden - gleich aus welchem Rechtsgrund - gegen die TSG 1873 Eislingen eV. sind ausgeschlossen, es sei denn, die TSG 1873 Eislingen eV., ihre Organe und/oder Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen haben den Schaden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verhaltensweise verursacht.
2. Der Schadensersatzausschluss gilt entsprechend auch für gesetzliche Schadensersatzansprüche sowie für solche aus der Anbahnung von Vertragsverhältnissen.
3. Die Haftung für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen der/des Teilnehmenden ist ausgeschlossen, soweit die Verletzungshandlungen nicht durch Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen
begangen wurden.
TSG 1873 Eislingen e.V.
Geschäftsstelle
Weingartenstraße 93
73054 Eislingen
Telefon:
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